Leistungen

Was wir leisten

Für jedes Unternehmen ist eine wesentliche Grundlage, den Zustand des Betriebes und des Privatvermögens in bestimmten Abständen zu kontrollieren. Auch mit Blick auf „Basel II“, dem Unternehmensrating, wird in der Zukunft eine Bewertung der Unternehmen durch den Kapitalgeber (z.B. Banken) stattfinden.

Ratings sind standardisierte, objektive, aktuelle und skalierte Urteile über die Bonität bzw. wirtschaftliche Lage von Unternehmen.

Wir begleiten unsere Mandanten bei der Durchführung einer qualitativen Analyse in wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht. Über das Ergebnis werden wir im Beratungsgespräch mit Ihnen Maßnahmen festlegen, um negativen Tendenzen entgegenzusteuern und stehen Ihnen bei der Realisierung vor Ort zur Seite.

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:

  • Steuerberatungsgesetz (StBerG)

  • Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)

  • Berufsordnung (BOStB)

  • Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)